Informationen zur Schufa

SCHUFA-Bonitätsauskunft Wer um seine eher schlechte Bonität weiß, der fürchtet die Schufa. Viele andere finden Sie eher lästig, wenngleich die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sich selbst als essenziellen Bestandteil im Kreditgeschäft sieht. Die Schufa selbst versteht sich dabei zum einen als Dienstleister der Kreditwirtschaft und des Handels und zum anderen als Schuldensicherung der Bankkunden. So helfe sie den Kunden, eine Überschuldung zu vermeiden und bewahre sie damit vor dem finanziellen Ruin.

Die Schufa Holding AG wurde als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung 1927 in Berlin gegründet – für die schnelle, unkomplizierte und sichere Kreditvergabe an Privatpersonen. Es handelt sich um ein rein privatrechtliches Unternehmen mit Sitz im hessischen Wiesbaden. Anteilseigner sind Sparkassen, Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken, Ratenkreditbanken sowie Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels. Das Unternehmen ist im Besitz von über 797 Millionen Datensätzen zu 66,4 Millionen natürlichen Personen und 5,2 Millionen Unternehmen in Deutschland. Mittlerweile über 128 Millionen Anfragen bezüglich vorhandener und nicht vorhandener Kreditwürdigkeit einer Person werden alljährlich abgearbeitet, rund 1,9 Millionen entfallen davon allerdings auf Selbstauskunftsanfragen. 750 Mitarbeiter erwirtschafteten für das privatwirtschaftliche Kreditbüro zuletzt einen Umsatz von über 145 Millionen Euro.

Sinn und Zweck der Schufa ist es, Sicherheit im Kreditgeschäft zu vermitteln. Dies umso mehr, je weniger sich Kreditgeber und Kreditnehmer kennen. Die Vertragspartner der bedeutendsten aller Auskunfteien in der Bundesrepublik Deutschland liefern zu diesem Zweck Informationen über das Vertragsverhalten ihrer Kunden. Genau diese Vertragspartner rufen die gespeicherten Informationen dann wieder ab, wenn Sie sich über die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden ein Bild machen wollen. Durch dieses System sollen einerseits Kreditausfälle für die Vertragspartner auf ein Minimum reduziert werden, zum anderen ein wirksamer Überschuldungsschutz für den Endverbraucher geschaffen werden. Über letzteres Argument lässt sich sicherlich streiten wie einschlägige Statistiken in diesem Zusammenhang beweisen.

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Einteilung der Schufa-Vertragspartner nach Kategorien

In der Kategorie A befinden sich alle Kunden aus der Kreditwirtschaft. Hierzu zählen demnach die Banken. Da die Schufa-Auskunft ein mächtiges Instrument zur Kreditsicherung darstellt, macht in Deutschland auch praktisch jede Bank von den Dienstleistungen der Schufa Gebrauch. Da in dieser Kategorie die wichtigsten Kunden sitzen, räumt die Schufa diesen auch die bedeutendsten Rechte ein. So erhalten Kunden aus der Kategorie A sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale. Besonders die Negativmerkmale sind dabei meist ausschlaggebend für eine Nichtvergabe eines Kredits durch eine Bank.

In der Kategorie B führt die Schufa alle Kunden, bei welchen es sich um kein Kreditinstitut handelt. Hierzu zählen unter anderem Telekommunikationsunternehmen und alle Firmen, welche Leistungen auf Kreditbasis gewähren wie zum Beispiel Versandhäuser die als Zahlungsmodalität Ratenzahlungen anbieten. Kunden der Kategorie B übermittelt die Schufa dabei lediglich Negativmerkmale.

Die letzte Kategorie ist die Kategorie F. In dieser Kategorie finden sich ausschließlich Inkassounternehmen wider, diese erhalten von allen Kunden die wenigsten Informationen übermittelt. Konkret können die Inkassounternehmen aus der Kategorie F lediglich auf die Adressdaten vermerkter Gläubiger zugreifen.

Welche Daten werden konkret gespeichert?

Da nahezu jeder in Deutschland lebende Mensch wohl einmal ein Girokonto eröffnet oder einen auf monatlichen Raten basierenden Vertrag wie eine Versicherung oder einen Handyvertrag abgeschlossen hat, verfügt die Schufa über dementsprechend viele Karteien. So ist es praktisch unmöglich, in Deutschland ein Girokonto zu eröffnen, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen.

Zu den gespeicherten Daten zählen zunächst allgemeine Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschriften, des Weiteren Finanzgeschäfte wie Darlehens- und Leasingverträge, Girokonten- und Kreditkartenverträge, Telekommunikationsverträge sowie Handels- und Versandhandelskundenkonten. Die Schufa hat praktisch über jedes einzelne von einem Kunden geführte Konto Kenntnis, unabhängig davon, ob es sich dabei nun um ein normales Girokonto oder ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch handelt. Im Zuge der Speicherung einer Kontoeröffnung werden natürlich außerdem mögliche Dispositionskredite oder die Ausgabe verschiedener Geldkarten wie EC- oder Kreditkarten vermerkt. Einen weiteren großen Teil machen Telekommunikationsverträge und Kredite aus. Dies ist besonders dann von Belang, wenn der Vertragspartner in diesem Zusammenhang säumig wird und zieht daher meist enorme Schwierigkeiten bei einem neuen Vertragsabschluss mit sich.

Von besonderem Interesse ist das sog. abweichende Zahlungsverhalten, also Forderungsverzug im Zusammenhang mit den individuellen Umständen (Mahnung, Unstrittigkeit, Gerichtsverfahren etc.). Schließlich spielen auch die Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtliche Bekanntmachungen eine Rolle (Eidesstattliche Versicherungen laut Schuldnerverzeichnis und Haftbefehle zu deren Abgabe, Privatkonkursverfahren und deren Ablehnung).

So gesehen verfügt die Schufa über ein Quasi-Monopol. Kein anderes Unternehmen (und es handelt sich hier ganz klar um ein privatwirtschaftliches Unternehmen!) verfügt über eine solche Menge an Daten hinsichtlich der finanziellen Situation der in Deutschland lebenden Menschen. Dies zeigt zum einen den besonderen Wert und Nutzen des Unternehmens für seine Kunden, ist zum anderen aber ein mitunter großes Problem für die Verbraucher da bei bestehenden Negativeinträgen selbst die einfachsten Vertragsverhältnisse zu einem großen Problem werden.

Die im Wiesbadener Register festgehaltenen Daten werden in der Regel (also im positiven Erledigungsfalle) nach drei Jahren bzw. zum dritten Kalenderjahresende gelöscht. Die aufgezeigte Regelung umfasst Privatkredite, nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte, Forderungen mit Gerichtstitel sowie Einträge aufgrund amtsgerichtlicher Schuldnerverzeichnisse. Kleinforderungen unter 1000 Euro werden bereits einen Monat nach Erledigung aus dem Datenbestand entfernt (sofern nicht tituliert). Etwas anders sieht die Angelegenheit bei Girokonten und Kreditkarten sowie Handelskonten aus, hier erfolgt die Löschung erst nachdem das entsprechende Vertragsverhältnis beendet wurde.

Verbraucherportal „Meine Schufa“ bringt Licht ins Dunkel

Auf Basis der Zielsetzung Finanzierungsnehmer vor Überschuldung zu schützen wurde das Internet-Portal meineschufa.de geschaffen, welches jedem Bundesbürger die Möglichkeit zur Selbstauskunft eröffnet. Letzten Statistiken zufolge sind über 66 Millionen natürliche Personen in Wiesbaden festgehalten – dies entspricht drei Viertel aller Deutschen. Insgesamt werden pro Jahr rund 128 Millionen Kreditfähigkeitsanfragen bearbeitet. Diese Anfragen stellen die bereits erwähnten, an die Schufa angeschlossenen Vertragspartner. Diese fragen die besagten Daten aber natürlich nicht nur ab, sondern sind selbst wichtigste Basis für den Schufa-Datenbestand: Alle Kredit- und Finanzierungsgeschäfte werden von diesen Vertragspartnern umgehend an die Schufa zurückgemeldet – sofern der Kunde dem Ganzen zugestimmt hat natürlich (Unterzeichnung der Schufaklausel).

Den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes folgend hat jeder Bundesbürger ein Recht auf einen Einblick in die über ihn selbst gespeicherten Daten. Hierfür wurde von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung das Portal „Meine Schufa“ entwickelt, hier haben Interessenten die Möglichkeit, den eigenen Datenbestand abzufragen. Einmal im Jahr können Verbraucher eine kostenlose Datenübersicht nach §34 BDSG als stichtagsbezogene Kontrollinformation anfordern. Daneben gibt es drei Mitgliedschaften mit unterschiedlichem Funktionsumfang (meineSCHUFA kompakt 3,95 Euro monatlich / meineSCHUFA plus 4,95 Euro monatlich / meineSCHUFA premium 6,95 Euro monatlich). Die Mindestlaufzeit beträgt in allen Fällen 1 Jahr, einmalig sind 9,95 Euro für die Aktivierung zu bezahlen. Wer die Daten von „Meine Schufa“ schriftlich zugestellt bekommen möchte, muss dafür eine zusätzliche Auslagenpauschale entrichten. Die zuständige Schlichtungsstelle finden Sie unter schufa-ombudsmann.de.

Wie Sie falsche SCHUFA-Einträge korrigieren lassen können

Wie diverse Berichte in der Vergangenheit bewiesen haben können Fehler von Bankmitarbeitern zu einer drastischen Verschlechterung der Ratingstufe und des Scorewerts führen. Interessant in diesem Zusammenhang vor allem eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest: Mehrere Testpersonen stellten bei mehreren Banken eine Konditionen-Anfrage bezüglich eines Darlehens. Eine Anfrage bei drei Banken erfolgte wohlgemerkt – wie dies im Zuge eines Angebotsvergleichs auch durchaus sinnvoll ist – ausschließlich zum Zwecke der Gegenüberstellung der individuellen Kreditkonditionen. Die drei besagten Anfragen führten dazu, dass die Testperson bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung von Ratingstufe A in D abrutschte. Durchschnittlich drei von 100 Personen der Stufe D werden ihren Kredit nicht zurückbezahlen, was als Folge wiederum schlechtere Chancen auf einen Kredit und bei bonitätsabhängiger Verzinsung auch einen schlechteren Effektivzins bedeutet. Der Scorewert veränderte sich im gleichen Maße von 741 auf 511.

Was ist passiert? Nun – grundsätzlich sieht es so aus, dass die Schufa ihre Daten von ihren etwa 9.000 Vertragspartnern zur Verfügung gestellt bekommt, welche diese Daten auch wieder selbst nutzen um die Vertragstreue und die Bonität eines potentiellen Kunden einschätzen zu können. Diese Einschätzung wird durch die Kategorisierung in Ratingstufen und den Scorewert erleichtert. Im geschilderten Fall war es so, dass die betroffenen Mitarbeiter der genannten Banken bei der Schufa Daten über den potenziellen Kunden abgefragt haben. Der Fehler lag darin, dass die Anfrage mit dem Merkmal „Anfrage Kredit“ und nicht mit dem Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ belegt wurde. Der Bankmitarbeiter muss seine Anfrage gegenüber der Schufa begründen, hat hierzu aber das falsche Merkmal ausgewählt. Für die Schufa ist somit nicht zu erkennen, dass der Kunde nur ein Vergleichsangebot wollte, es wird lediglich eine Anfrage gespeichert und die Tatsache, dass es zu keinem Kreditvertrag gekommen ist.

Untersucht wurde im Test auch die Frage inwieweit sich derartige Fehler korrigieren lassen. Als Ergebnis festgehalten werden konnte die tatsächliche Korrigierbarkeit von Falscheinträgen, allerdings bedarf es hierzu der Mitarbeit der entsprechenden Banken, was im Test nicht immer wunschgemäß funktionierte. Die Korrektur des Anfragemerkmals, das ansonsten 12 Monate gespeichert bleibt, wurde im Test sowohl bei der Schufa selbst als auch direkt über die betroffene Bank versucht. Die verschiedenen Testpersonen machten hierbei recht unterschiedliche Erfahrungen: Teilweise wurde das Merkmal „Anfrage Kredit“ recht schnell in das richtige Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ geändert, teilweise wurden die Anfragen sogar ganz gelöscht. Andere Banken ignorierten die Bitte um Korrektur aber gänzlich. Interessanterweise führte die Korrektur des Falscheintrages zwar wie zu erwarten wieder zu einer Verbesserung von Ratingstufe und Scorewert, jedoch wurde das ursprüngliche Niveau nicht erreicht. Die oben beschriebene Testperson wurde mit einem Score-Wert von 642 der Stufe B zugeordnet. Dies kann aber mit den Gruppen zusammenhängen, welchen jeder Einzelne zugeordnet ist. Diese Gruppen zeichnen sich durch ähnliche Personenmerkmale aus und Veränderungen in der Gruppe haben wiederum Auswirkungen auf den Score-Wert des Einzelnen.

Was ist zu tun, wenn man selbst von einem derartigen Falscheintrag betroffen ist? An erster Stelle steht die Überprüfung der eigenen Situation über die Anforderung einer Eigenauskunft. Ist wie auf dieser Seite beschrieben das Merkmal „Anfrage Kredit“ gespeichert, obwohl man nur ein Vergleichsangebot wollte, ist dies falsch. Beschweren kann man sich direkt bei der Schufa-Zentrale Wiesbaden oder einem der fünf weiteren Standorte im Bundesgebiet, ein persönlicher Besuch ist genauso möglich wie eine schriftliche Beschwerde. Der Sachverhalt sollte dabei so genau wie möglich geschildert werden, eventuelle schriftliche Nachweise sind als Kopien einzureichen. Die Schufa fordert daraufhin eine Stellungnahme der betroffenen Bank an. Bestätigt die Bank die Angaben des Antragstellers so erfolgt die Korrektur des Eintrages. Zur Überprüfung wird eine neue Eigenauskunft schriftlich zugestellt.

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