Nicht zuletzt die beiden Banken- und Wirtschaftskrisen der Jahre 2008 und 2011 haben dafür gesorgt, dass immer mehr Deutsche überschuldet sind. Ab einem gewissen Grad der Verschuldung weiß eigentlich jeder, dass nur noch ein Insolvenzverfahren helfen kann. Was bereits viele Unternehmen vor dem völligen Untergang gerettet hat, ist in Deutschland glücklicherweise auch für Privatleute möglich. In vielen Fällen sind das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren und die damit verbundene Restschuldbefreiung die Chance zu einem Neuanfang.
Grundsätzlich steht die Möglichkeit des Insolvenzverfahrens natürlichen Personen genauso offen wie juristischen Personen. Während letztere das sog. Verfahren der Regelinsolvenz zu durchlaufen haben, besteht für natürliche Personen unter Umständen die Möglichkeit der sog. Verbraucherinsolvenz. Diese zeichnet sich durch ein vereinfachtes und gestrafftes Verfahren aus und soll Privatpersonen eine schnellere Entschuldung ermöglichen. Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz kommt bei Privatpersonen zur Anwendung, welche entweder noch nie selbständig waren oder im Falle einer früheren (und damit aktuell nicht mehr ausgeführten) Selbständigkeit über keine Schulden als Arbeitgeber, in Form von Sozialabgaben oder beim Finanzamt verfügen. Zudem dürfen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sein. Ist eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist zwingend das Verfahren der Regelinsolvenz zu durchlaufen.
Eine Privatinsolvenz im Sinne des vereinfachten Verfahrens muss bei Gericht beantragt werden und ist aktuell innerhalb von sechs Jahren möglich. Während dieses Zeitraumes, der oft auch als „Wohlverhaltensphase“ bezeichnet wird, muss der Schuldner alle zumutbaren Arbeiten annehmen und Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze an seine Gläubiger abführen. Die in früheren Jahren a priori zu bezahlenden Prozesskosten können aktuell gestundet werden, was während der letzten Jahre zu einem starken Anstieg an Insolvenzanträgen geführt hat.
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Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Detail
Das Privatinsolvenzverfahren existiert in Deutschland seit 1999. Angestrebt wird durch den Verbraucher dabei die sogenannte Restschuldbefreiung. Dies macht dann Sinn, wenn den angesammelten Verbindlichkeiten in der beschränkten Lebenszeit eines Menschen offensichtlich nicht mehr nachgekommen werden kann. Kommt es also beispielsweise während der Finanzierung eines Hausbaus zur Arbeitsunfähigkeit und kann die Schuld aus diesem Grund nicht beglichen werden, so kann es bereits zu einer Privatinsolvenz kommen. Ein Privatkonkurs betrifft also nicht nur finanzschwache Menschen, sondern tritt auch häufig dort auf, wo viel investiert wird und daher hohe Verbindlichkeiten eingegangen werden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren zielt darauf ab, alle bestehenden Gläubiger mit anteilig gleichen Beträgen zufriedenzustellen. Der Privatinsolvenz Ablauf lässt sich in vier Schritte unterteilen.
Außergerichtlicher Einigungsversuch zur Vermeidung der Anmeldung einer Privatinsolvenz
Der erste Schritt ist der außergerichtliche Einigungsversuch. Hierbei versucht der Schuldner mithilfe eines Schuldnerberaters einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle zunächst alle Gläubiger ins Boot zu holen. Dies ist die letzte Chance, ein gerichtliches Insolvenzverfahren noch zu umgehen und erfordert reichlich Geschick im Umgang mit den Gläubigern. Im Zentrum der Bemühungen steht die Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans auf Basis der Forderungsaufstellung der Gläubiger. Gelingt eine außergerichtliche Einigung so entfällt das weitere Verfahren. Lehnt mindestens ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab so gilt der Einigungsversuch als gescheitert und der Schuldner muss sich dieses Scheitern durch eine anerkannte Stelle (Schuldnerberatungsstellen, Anwälte, Notare, Steuerberater, vereidigte Wirtschaftsprüfer) bestätigen lassen. Erst jetzt ist es möglich beim zuständigen Insolvenzgericht einen Insolvenzeröffnungsantrag einzureichen.
Eröffnung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und Privatinsolvenz-Veröffentlichung
Nach dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz und der damit verbundenen Einreichung der benötigten Unterlagen (Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung; Antrag oder Verzicht bzgl. der Erteilung von Restschuldbefreiung; Vermögensverzeichnis und -übersicht, Verzeichnis der Gläubiger und der Forderungen; Schuldenbereinigungsplan; evtl. auch Antrag auf Übernahme bzw. Stundung der Verfahrenskosten) wird vom Gericht geprüft ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Sinn macht oder nicht. Fall das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat wendet sich das Insolvenzgericht mit einem Vorschlag an die Gläubiger die nun vier Wochen Zeit haben hierzu Stellung zu nehmen. Wenn mindestens 50 Prozent der Gläubiger mit dem Vorschlag einverstanden sind kann das Gericht die Zustimmung der restlichen Gläubiger auf Antrag des Betroffenen erzwingen worauf es zur Privatinsolvenz Veröffentlichung kommt.
Eigentumsverteilung im Rahmen des vereinfachten Insolvenzverfahrens
Nun wird im Zuge des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens das Eigentum des Schuldners liquidiert und in gleichen Teilen an die verschiedenen Gläubiger verteilt. Dies übernimmt ein Treuhänder. Weiterhin werden vom Erlös des Eigentumsverkaufs die Gerichtskosten gedeckt. Im Vergleich zur Regelinsolvenz bei Selbstständigen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren wesentlich vereinfacht worden und kann unter Umständen auch schriftlich durchgeführt werden. Im Rahmen des sog. Schlusstermins wird die Restschuldbefreiung angekündigt, vorher haben die Gläubiger allerdings die Möglichkeit eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Ist dies der Fall wird das Vorliegen von Versagensgründen vom Gericht entsprechend geprüft. Mit dem Schlusstermin und der Verteilung der vorhandenen Masse gilt das Verfahren als aufgehoben.
Wohlverhaltensphase von sechs Jahren ermöglicht die endgültige Restschuldbefreiung
Der für den Betroffenen wesentlichste Schritt ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. Der Schuldner verpflichtet sich, innerhalb von sechs Jahren das gesamte pfändbare Vermögen durch den Treuhänder an die Gläubiger verteilen zu lassen. Dies gilt selbstverständlich ebenfalls für einen Großteil des Einkommens. Am Ende der Laufzeit wird der Schuldner bei korrektem Verhalten dann schließlich von seiner Restschuld befreit und hat nun die Chance zu einem Neuanfang.
Was die Verbraucherinsolvenz Kosten anbetrifft so sind die eigentlichen Gerichtskosten zu berücksichtigen (abhängig vom Wert des pfändbaren Vermögens, in der Regel nicht mehr als 500 Euro), die Kosten des Treuhänders (meist 15 Prozent der Insolvenzmasse, mindestens 600 Euro, zzgl. prozentuale Beteiligung an den eingehenden Zahlungen). Wie bereits angemerkt besteht die Möglichkeit einer Stundung der Kosten für die Privatinsolvenz, ein entsprechender Antrag sollte zusammen mit der Anmeldung beim Gericht gestellt werden.
Gesetzesänderung 2014: Verkürzung der Privatinsolvenz Dauer auf drei Jahre
Nach der kürzlich durchgeführten Gesetzesänderung soll eine Restschuldbefreiung für Privatinsolvenzen zukünftig bereits nach drei Jahren möglich sein. Die neue Rechtslage gilt für Verfahrensanmeldungen ab Juli 2014, Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist eine Tilgung von mindestens 35 Prozent der vorhandenen Außenstände zzgl. der Verfahrenskosten. Die Quote von 35 Prozent mag auf den ersten Blick als große Chance erscheinen, stellt jedoch für viele Schuldner eine zu hohe Hürde dar weshalb die meisten Betroffenen nach wie vor eine Wohlverhaltensphase von sechs Jahren zu durchlaufen haben dürften.
Exkurs: Professionelle Finanzsanierung Alternative zu einem Privatkonkurs
Schulden, Schuldenberg, Überschuldung – Begriffe, die in der heutigen Zeit vielen Menschen nur zu gut bekannt sein dürften. Unabhängig von den zahlreichen Möglichkeiten, welche Ursache für den aufgezeichneten Weg sein können, ist eine Schuldensanierung in sehr vielen Fällen durchaus möglich.
In aller Regel benötigt der Betroffene jedoch professionelle Hilfe, da zum einen das notwendige Knowhow bezüglich einer erfolgversprechenden Finanzsanierung fehlt und zum anderen die psychische Komponente nicht außer Acht zu lassen ist. Positives Denken und Tatkraft sind unerlässlich um einen Weg aus den Schulden zu finden und die mentale Verfassung der allermeisten Menschen in einer derartigen Situation stellt ein großes Problem dar.
In Abhängigkeit von der Höhe der gesamten Verbindlichkeiten und der Anzahl der Gläubiger ist die Zusammenfassung bestehender Schulden als wichtiger Schritt auf dem Weg in ein sorgenfreie Zukunft zu sehen. Der Betroffene profitiert durch eine gelungene Umschuldung von einer in aller Regel deutlich niedrigeren Gesamt-Monatsrate, und – nicht weniger wichtig – neu gewonnener Übersicht hinsichtlich der persönlichen Finanzsituation. Viele Menschen geben bekanntermaßen spätestes dann auf wenn Sie den Überblick verlieren, bei einer professionellen Bündelung der Schulden muss der Betroffene jedoch nur noch einen Kreditvertrag bedienen und kann sich ansonsten wieder anderen Lebensbereichen zuwenden.
Eine professionelle Finanzsanierung sollte immer auf individuellen Lösungskonzepten basieren und nicht auf allgemeinen Lebensweisheiten und (gut gemeinten) Ratschlägen, wie sie von öffentlichen Schuldnerberatungsstellen oft zu hören sind. Diese Aussage stellt keine Kritik an staatlichen oder halbstaatlichen Beratungsstellen dar, in aller Regel bieten diese eine kostenfreie Dienstleistung an und sind aufgrund der enormen Anzahl an Interessenten zu einer umfassenden Einzelfallprüfung schlichtweg nicht in der Lage.
Für eine Schuldensanierung auf privater Basis empfehlen wir Ihnen die Hilfe eines Fachmannes. Dieser übernimmt die Verhandlung mit den Gläubigern bezüglich kleinerer monatlicher Raten. Ziel der außergerichtlichen Vergleichsführung ist aber auch die Reduzierung der Gesamtschulden im Zuge von Verhandlungen. In sehr vielen Fällen kann die Veröffentlichung einer Privatinsolvenz durch Zusammenfassung aller Altschulden zu einer einzigen finanziell akzeptablen Monatsrate vermieden werden.
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Professionelle Schuldnerhilfe bietet das neue Online Schuldenzentrum, qualifizierte Kooperationspartner unterbreiten dem Kunden nach einer internen Bewertung in aller Regel ein auf die persönliche Situation zugeschnittenes Angebot mit einem individuellen Schuldenbereinigungsplan. Besonders positiv: Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunden keinen Cent bezahlt und keinerlei Verpflichtungen.
Das Angebot beinhaltet in der Regel, sich zunächst einen klaren Überblick über die mittlerweile verworrenen Verhältnisse zu verschaffen. Meist wird ein separates, unpfändbares Konto angelegt und dem Kunden mitgeteilt, welcher Teil seines Einkommens bei ihm verbleiben kann (Pfändungstabelle). Anschließend wird den Gläubigern offen die finanzielle Situation des Kunden mitgeteilt und man verhandelt über eine tragbare Ratenzahlung sowie über eine Schuldenreduzierung.
Der Schuldenbereinigungsplan bietet für den Betroffenen den Vorteil, dass ab sofort nur noch an eine Stelle bezahlt werden muss und der unpfändbare Teil des Einkommens einbehalten werden kann. Für diese Dienstleistung verlangt der Schuldnerberater natürlich ein Honorar, welches der Kunde im Rahmen seiner monatlichen Rate mitbezahlt.
Für den Fall dass der Einigungsversuch mit den Gläubigern fehlschlägt, ist zumindest der Versuch die Voraussetzung für das Einleiten des Privatinsolvenzverfahrens. In diesem Zusammenhang sind vor allem seriöse Fachanwälte gefragt. Der Vorteil für den Betroffenen liegt hier auf der Hand: Sechs Jahre Leben nach der Pfändungstabelle mit anschließender Schuldenfreiheit ist in jedem Falle die bedeutend angenehmere Alternative als auf unbestimmte Zeit am Monatsersten kein Geld mehr auf dem Konto zu haben und nicht zu wissen, wann und ob die Schuldenspirale jemals enden wird.
Die Schuldnerhilfe durch das Team von schuldenzentrum.de stellt zusammenfassend betrachtet also eine große Erleichterung für den Kunden dar, zumal der Schuldenbereinigungsplan zum einen die emotionale Belastung des Betroffenen deutlich verringert und zum anderen das Endziel, auf absehbare Zeit wieder schuldenfrei zu sein, endlich wieder sichtbar werden lässt.